Mitgliederbedingungen
Hier findest du alles Wissenswerte zu den Bedingungen als Mitglied
3.1. Aktivmitglieder
Grundsätzlich kann jede verkaufsorientierte Person Mitglied werden. Das Aktivmitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten, aktiv am Verbandsleben teilzunehmen und sich für den Beruf und den Verband einzusetzen. Das Aktivmitglied hat an der Generalversammlung ein Stimmrecht.
3.1.1 Seniorenmitglied
Seniorenmitglieder sind Aktivmitglieder nach Erreichen des AHV-Alters. Sie behalten die Rechte und Pflichten eines Aktivmitgliedes.
3.1.2 Veteranen
Veteran wird man nach 25 Jahren Verbandszugehörigkeit.
Als Veteran ist man weiterhin verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten, aktiv am Verbandsleben teilzunehmen und sich für den Beruf und den Verband einzusetzen. Der Veteran hat an der Generalversammlung ein Stimmrecht.
3.1.3 Urveteranen
Urveteran wird man nach 50 Jahren Verbandszugehörigkeit. Als Urveteran kann man weiterhin am Verbandsleben teilnehmen und sich für den Beruf und den Verband einsetzen. Der Urveteran ist beitragsfrei. Der Urveteran hat an der Generalversammlung ein Stimmrecht.
3.2. Firmenmitglieder
Firmenmitglieder unterstützen unseren Verband und helfen mit, dass die verkaufsorientierten Fach- und Führungskräfte respektiert und unterstützt werden und dem Verband angehören. Jedes Firmenmitglied besitzt eine Vertretung im Verband. Das Firmenmitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten.
3.3. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod einer natürlichen Person oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei einer juristischen Person.
Der Austritt erfolgt per 31. Dezember mit einer Kündigungsfrist von einem Monat des jeweiligen Vereinsjahres und muss schriftlich bekannt gegeben werden.
Die Geschäftsleitung kann ein Mitglied streichen oder ausschliessen, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder gegen die Interessen des Verbandes handelt. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss innert 30 Tagen schriftlich anfechten, worauf der endgültige Entscheid nach Absprache mit dem Zentralvorstand zu treffen ist.